Ab dem 01.09.2020 gilt das neue Psychotherapeutengesetz. Die psychotherapeutische Ausbildung ist der Facharztweiterbildung angeglichen worden und heißt jetzt Weiterbildung zum/zur Fachpsychotherapeut:in in den Gebieten Erwachsene und Kinder und Jugendliche.
Ein Abschluss der Ausbildung nach dem alten Modell ist bis zum 31.08.2032 (in Härtefällen bis 31.08.2035) im Rahmen einer Übergangsregelung möglich. Diese Regelung gilt für alle, die vor dem Wintersemester 2020/21 in einem Studiengang der Psychologie oder einem anderen relevanten Sozialwissenschaftsstudium eingeschrieben waren und ihren Masterabschluss bereits erreicht haben oder noch abschließen.
Alle unsere Kurse sind bereits voll belegt, ein Quereinstieg ist jedoch ggf. noch möglich. Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie zu einem Quereinstieg Fragen haben. Bitte sehen Sie von Bewerbungen für einen Neustart der Ausbildung ab.